Kostenlose ÖPNV-Nutzung für ukrainische Flüchtlinge im VRM noch bis zum 30.06.2022

Die über 600 im Branchenverband VDV organisierten Verkehrsunternehmen und Verbünde haben in einer Sondersitzung des Präsidiums beschlossen, dass ab sofort und bis auf Weiteres Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges aus ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, hier kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen können.

Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse.

Als Fahrausweis dienen entweder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden oder auch ein gültiges Ausweisdokument.
Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für die Nutzung von Bus&Bahn im Verkehrsverbund Rhein-Mosel.

Quelle: größtenteils VDV

 

Aufhebung der Freifahrtregelung ukrainischer Geflüchteter zum 30.06.2022

Da zwischenzeitlich die Bundesregierung die Voraussetzung für ukrainische Geflüchtete zur Erlangung der Grundsicherung geschaffen hat, enthält der Personenkreis staatliche Leistungen, die auch einen Anteil für Mobilität umfassen. Gleichzeitig steht dem Personenkreis in den Monaten Juni bis August das preislich stark vergünstigte 9‐Euro‐Ticket zur Verfügung.

Um eine ausreichende Informationsfrist zu gewährleisten, wird die Aufhebung der Freifahrtregelung erst zum 30.06.2022 vorgenommen.

Bis dahin gilt die Freifahrtregelung unter Vorlage einer „Fiktionsbescheinigung“, „0‐Euro‐Ticket“ von DB Fernverkehr sowie einem amtlichen Ausweis.

 


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