Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse.
Als Fahrausweis dienen entweder so genannte „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden oder auch ein gültiges Ausweisdokument.
Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für die Nutzung von Bus&Bahn im Verkehrsverbund Rhein-Mosel.
Quelle: größtenteils VDV
Aufhebung der Freifahrtregelung ukrainischer Geflüchteter zum 30.06.2022
Da zwischenzeitlich die Bundesregierung die Voraussetzung für ukrainische Geflüchtete zur Erlangung der Grundsicherung geschaffen hat, enthält der Personenkreis staatliche Leistungen, die auch einen Anteil für Mobilität umfassen. Gleichzeitig steht dem Personenkreis in den Monaten Juni bis August das preislich stark vergünstigte 9‐Euro‐Ticket zur Verfügung.
Um eine ausreichende Informationsfrist zu gewährleisten, wird die Aufhebung der Freifahrtregelung erst zum 30.06.2022 vorgenommen.
Bis dahin gilt die Freifahrtregelung unter Vorlage einer „Fiktionsbescheinigung“, „0‐Euro‐Ticket“ von DB Fernverkehr sowie einem amtlichen Ausweis.