Informationen und News des VRM während der Corona-Pandemie

Die Fahrplangestaltung im VRM im Zeitraum des Lockdowns:

Die Fahrplangestaltung im VRM im Zeitraum des Lockdowns:

  • Ausnahmen im regulären Fahrplanangebot: siehe die gesonderten Fahrpläne der Unternehmen Zickenheiner, mvb und vrw.
  • Das Corona-Fahrtenangebot der koveb können Sie hier einsehen.
  • Ab Montag, 04.01.2021, wird im gesamten VRM-Gebiet trotz des Lockdowns im Busverkehr das Fahrplanangebot im Regelbetrieb gefahren.
  • Einschränkungen gibt es bei den meisten Linien allerdings bei den Spät- und Nachtfahrten.

Im Schienenverkehr wird nach Regelfahrplan gefahren. Bitte beachten Sie die jeweiligen Baustelleninformationen. 

 

Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ bringt auch für die ÖPNV-Nutzung Neuerungen.

So ist nach dem InfektionsSchutzGesetz nun in Bussen und Bahnen in Gebieten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Eine medizinische Maske ist in diesem Falle nicht mehr ausreichend. Dies gilt so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, dann wird diese Regelung am übernächsten Tag wieder ausgesetzt.

Ziel ist, den Schutz vor Ansteckung gerade auch im Nahverkehr weiter zu verbessern. Die Fahrgäste werden gebeten, sich vor der Fahrt über die aktuellen Inzidenzwerte in den durchfahrenen Gebieten zu informieren und das ggf. bestehende Gebot des Tragens einer FFP2-Maske entsprechend zu beachten.

Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske ausgenommen.

 

Zeittickets und Abonnements

Derzeit möchten viele Fahrgäste wissen, wie der VRM mit Zeittickets oder Abonnements umgeht, wenn man angesichts der Corona-Pandemie für längere Zeit die Busse und Bahnen nicht in gewohntem Umfang nutzen kann oder will. Hierzu haben sich die Verantwortlichen im VRM nach Abwägung aller Umstände sowie auch der nachvollziehbaren Interessen der Fahrgäste darauf verständigt, dass die gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen des VRM – hier ist insbesondere auf § 4.7 der Tarifbestimmungen sowie § 10. der Beförderungsbedingungen hinzuweisen - nicht geändert werden und nach wie vor zu beachten sind.

Für diese Entscheidung bitten wir um Verständnis. Die Krise trifft uns alle hart. Wir müssen sicherstellen, dass die Verkehrsunternehmen handlungsfähig bleiben und dass der ÖPNV auch in diesen Zeiten finanziert werden kann. Denn auch das Fahrpersonal in den Bussen und Bahnen, das die Beschäftigten von Kliniken, Altenheimen, Lebensmittelgeschäften, Apotheken oder andere in der Krise wichtigen Berufsgruppen jeden Tag nach wie vor zuverlässig zu den Arbeitsstätten und wieder nach Hause bringt, hat ein Recht darauf, einen sicheren Arbeitsplatz zu haben. Hierzu bedarf es erheblicher Finanzmittel, die auch Sie als unsere treuen Kunden beisteuern. Bitte beziehen Sie auch diese Umstände in Ihre Entscheidung über eine mögliche Kündigung Ihres Abonnements ein.

Wir bedanken uns bei allen unseren Kunden, die von einer Kündigung absehen und uns weiterhin die Treue halten. Mit Ihrer Unterstützung werden wir gestärkt aus der Krise kommen und Ihnen hoffentlich bald wieder wie gewohnt moderne, kundenorientierte und umweltgerechte Mobilität bieten können.

 

Die Geschäftsstelle der VRM GmbH ist ab Mittwoch, den 16.12.2020, geschlossen.

Die Info-Hotline ist weiterhin täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0800 5 986 986 (kostenfrei) zu erreichen.

Für Fragen und Anregungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


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