Fragen & Antworten

Oft gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten aus verschiedenen Themenbereichen.

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.
An Wochenenden und Feiertagen ist unsere Geschäftsstelle geschlossen.

Die kostenlose Info-Hotline ist täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0800 5 986 986 zu erreichen.

Für Fragen und Anregungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Sie erhalten

  • Taschenfahrpläne
  • Fahrplan- und Tarifauskünfte
  • Abo- und MobilCard-Anträge
  • Schülerkundenkarten

Sie können

  • Fahrkarten kaufen
  • Die VRM-MobilCard bestellen oder erwerben
  • Abo-Anträge zur Weiterleitung an die Verkehrsunternehmen abgeben

Fundsachen werden von den jeweiligen Verkehrsunternehmen verwaltet. Bitte wenden Sie sich bei Verlust eines Gegenstandes an das zuständige Verkehrsunternehmen der betreffenden Linie. Alle Verkehrsunternehmen im VRM finden Sie auf unsere Homepage unter Kundencenter.

Fahrkarten bekommen Sie im Bus beim Fahrer, an Fahrkartenautomaten, in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen und im VRM-Kundencenter in der Schlossstraße in Koblenz und in Verkaufsstellen der DB AG sowie online oder als HandyTicket.

Ja, die Studierenden der Koblenzer Hochschulen können mit Ihrem VRM-SemesterTicket das gesamte Nahverkehrs-Angebot von Bus&Bahn im VRM ohne zeitliche Einschränkung nutzen.

Das Semesterticket Remagen gilt mit einem VRM-Anschlussticket für alle Studierenden im gesamten VRM Gebiet.

Schüler, Studenten, Personen, die private oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses besuchen, Auszubildende, Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen, Praktikanten und Volontäre sowie Beamtenanwärter und Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (Bundesfreiwilligendienst) sind dazu berechtigt, Schülerzeitkarten zu nutzen. Das Schüler-Plus-Ticket kann nur bis zum 27. Lebensjahr erworben werden.

Grundsätzlich ja. Jedoch ist die Mitnahme von Fahrrädern in den Verkehrsmitteln abhängig vom Platz in den Fahrzeugen. Dieser Service ist sogar meist kostenlos. Und zwar von Montag bis Freitag nach 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztätig. Fahren Sie vor 9 Uhr mit der Bahn, so benötigen Sie für das Rad einen ermäßigten Einzelfahrschein der Preisstufe 4. Eine Fahrradmitnahme im Bus ist vor 9 Uhr leider nicht möglich.

Die VRM-MobilCard wird in allen Preisstufen anerkannt, ist im VRM-Gesamtnetz gültig und berechtigt zum Kauf von rabattierten Einzelfahrscheinen. (Siehe Tarifwabenplan)

Auf der linken Rheinseite können Sie unseren Tarif bis zu dem Schienenhaltepunkt Rolandseck nutzen und auf der rechten Rheinseite ist unser Tarif bis zu dem Schienenhaltepunkt Unkel nutzbar.

Eine Monatskarte bzw. 9-Uhr-Monatskarte im Abo ist im Vergleich zur normalen Monatskarte bzw. 9-Uhr-Monatskarte noch mal deutlich günstiger, im Schnitt ca. 17%. Zudem können Sie kostenlos einen Erwachsenen, drei Kinder (von 6 bis 14 Jahren) und einen Hund mitnehmen. Diese Mitnahmeregelung gilt wochentags ab 19 Uhr und ganztägig an Wochenenden und Feiertagen. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind Sie mit den Abo-Karten sogar verbundweit mobil, unabhängig von der gewählten Preisstufe!

Ja, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz kann die (9-Uhr-) Monatskarte im Abo verbundweit genutzt werden.

Die Wertmarke wird, wie auch der Schwerbehindertenausweis, vom Amt für soziale Angelegenheiten ausgestellt. Diese kostet 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr.

Hunde können kostenlos mitgenommen werden.

Für Einzelfahrscheine gilt die Ermäßigung nur bis zum 15. Geburtstag. Jugendliche ab 15 Jahre, die in der Ausbildung sind (Schüler, Azubis, Studenten), können ermäßigte Schülertickets nutzen. Die Ermäßigungsberechtigung ist mit dem Berechtigungsausweis während der Fahrt nachzuweisen.

Kinder unter 6 Jahren fahren zum Nulltarif. Sie müssen von einer Person, welche mindestens das 6. Lebensjahr vollendet hat, begleitet werden. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Für Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren gilt der ermäßigte Einzelfahrschein.