Nutzungsbestimmungen der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (VRM) für den Kauf von VRM-OnlineTickets

Stand: 01.12.2022

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (im Folgenden "VRM") und dem Kunden für den Kauf von VRM-OnlineTickets. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRM.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der VRM ermöglicht es dem Kunden, bargeldlos VRM-OnlineTickets zu erwerben und zu Hause auszudrucken. Die angebotenen Ticketarten, deren Gültigkeitsbereich und die Informationen darüber werden vom VRM festgelegt.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages, Ausgabe des VRM-OnlineTickets

(1) Um VRM-OnlineTickets erwerben zu können, muss der Kunde sich im Kundenportal mit den dort geforderten persönlichen Angaben registrieren. Kunden können die Tickets zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Die Darstellung der Produkte stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

(2) Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab und erkennt die Nutzungsbestimmungen für den das VRM-OnlineTicket an. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Die Tarifbestimmungen und die Beförderungsbedingungen des VRM sind Bestandteil dieses Vertrages.

(3) Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung wird das OnlineTicket in Form einer PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Der Link zum Herunterladen des Tickets wird nach Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt und zudem per E-Mail versandt. Der VRM weist darauf hin, dass der Kunde maßgeblich für einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Mail-Empfang des OnlineTickets verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit der Internetverbindung auftreten. Aus diesem Grunde übernimmt der VRM keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang des OnlineTickets per Mail.

(4) VRM-OnlineTickets sind personengebunden und auf den vom Kunden im Kundenportal eingegebenen Namen des Ticketinhabers personalisiert. Die Tickets können nur von der auf dem Ticket angegebenen Person oder in deren Beisein von einer anderen Person genutzt werden und gelten nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis.

(5) Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Anmeldung/Registrierung (im Folgenden Registrierung genannt) beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so geht der VRM davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

§ 4 Widerruf

   (1) Widerrufsrecht

Die Vertragserklärung, d.h. die Registrierung für das VRM-OnlineTicket-Verfahren, kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei nur auf die Vertragserklärung (Registrierung für das VRM-OnlineTicket-Verfahren). Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Erklärung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Verpflichtung gemäß § 312e Absatz 1, Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an folgende Adresse:

Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH
Schloßstr. 18-20
56068 Koblenz
E-Mail: onlineticket(at)vrminfo.de

   (2) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen (VRM-OnlineTickets) zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Das kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung bzw. mit deren Empfang.

   (3) Besondere Hinweise

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.

§ 5 Rückgabe und Erstattung

(1) VRM-OnlineTickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden, da diese kopiert oder mehrfach ausgedruckt werden könnten und ein Nachweis der Nichtnutzung durch den Kunden somit nicht möglich ist.

(2) Eine Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von VRM-OnlineTickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen Umtausch von VRM-OnlineTickets.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die notwendige Hard- und Softwareausstattung vorzuhalten, um PDF-Dateien herunterladen, anzeigen und drucken zu können.

(2) Die Tickets sind in Farbe oder schwarz/weiß in Originalgröße (DIN A4) auf weißem Papier auszudrucken. Alle Angaben müssen lesbar und überprüfbar sein.

(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der seitens vom VRM angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Bei Eintragung falscher Daten kommt kein Vertrag zustande. Ausgedruckte VRM-OnlineTickets mit falschen Angaben sind ungültig.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich über das Kundenportal des VRM zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Bankverbindung des Kunden, auf die Änderung seiner Kreditkartendaten sowie die Änderung seiner Adresse.

(5) Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist der VRM berechtigt, dem Kunden den ihm dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Der VRM ist weiterhin berechtigt, den Kunden für den Kauf von VRM-OnlineTickets zu sperren.

(6) Das Passwort des Kunden, welches er bei der Registrierung selbst anlegt, darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollte seitens des Kunden Anlass zur Vermutung bestehen, dass Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort durch den Kunden unverzüglich zu ändern oder der Account zu deaktivieren.

§ 7 Kosten und Abrechnung

(1) Der Kunde kann zur Bezahlung der von ihm angeforderten VRM-OnlineTickets zwischen den seinerseits ausgewählten Bezahlverfahren wählen.

(2) Fordert der Kunde ein OnlineTicket an, so ermächtigt er den Erfüllungsgehilfen des VRM, die Logpay Financial Service GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn (im nachfolgend auch „Logpay“) damit, das abzuführende Entgelt des kundenseitig ausgewählten Bezahlverfahrens entsprechend zu belasten. Diese Ermächtigung ist als Mandat für einen Einzug im SEPA-Basislastschriftverfahren zu erteilen. Das Inkasso erfolgt im Falle der Kreditkartenbelastung durch Logpay.

(3) Im Falle einer erfolglosen Belastung des Kundenkontos durch Logpay, wird Logpay dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und den Zugang zum VRM-OnlineTicket-System sperren. Für jede nicht ausgeglichene Forderung ist ein Bearbeitungsentgelt in zu entrichten (siehe hierzu auch § 9 Zahlungsweisen und Abrechnung). Im Falle eines Zahlungsverzuges erfolgt das Inkasso durch Logpay.

§ 8 Missbrauch, Sperrung

(1) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines VRM-OnlineTicket-Zugangs fest, ist er verpflichtet, seinen VRM-OnlineTicket-Zugang durch den VRM sperren zu lassen. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den VRM-OnlineTicket-Zugang des Kunden erfolgten, als von diesem veranlasst.

(2) Im Falle einer erfolglosen Belastung des Kundenkontos durch Logpay wird der Zugang zum VRM-OnlineTicket-System gesperrt.

(3) Weitere Gründe zur Sperrung des VRM-OnlineTicket-Zugangs eines Kunden können sich aus den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB ergeben.

§ 9 Zahlungsweisen und Abrechnung

(1) Der VRM bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services für das SEPA-Lastschrift- und Kreditkartenverfahren des IT-Dienstleisters Cubic Transportation Systems GmbH, Alter Fischmarkt 11, 20457 Hamburg und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.

(2) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. LogPay ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

(3) Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte im Kundenportal registrieren:

  • Name und vollständige Adresse
  • Geburtsdatum
  • E-Mail-Adresse
  • gewünschtes Bezahlverfahren
  • Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
  • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich im Kundenportal entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

(5) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen der Absätze 6 - 11.

(6) Zahlarten und Abrechnung:

Der Kunde kann für Bestellungen von Online-Tickets zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

  • Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und AMEX)
  • Zahlung per PayPal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

(7) Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Kundenportal nur von registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

(8) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Kundenportal einzutragen.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten. LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).

(9) Zahlung per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit AMEX, Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard und AMEX)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server von LogPay zur Abrechnung übertragen.

Das System von LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der erfolgenden Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über das Kundenportal einsehen und abrufen.

(10) Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal (PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg) geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

Die Abwicklung des Zahlungsvorgang über den Zahlungsdienstleister PayPal entspricht dem berechtigten Interesse des VRM, eine effiziente und sichere Zahlungsmethode anzubieten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). In dem Zusammenhang gibt der VRM folgende Daten an PayPal weiter, soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO):

  • Vorname
  • Nachname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Die Verarbeitung der in diesem Absatz angegebenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden kann eine Zahlung über PayPal nicht durchgeführt werden. Es besteht für die Möglichkeit, eine andere Zahlungsmethode zu wählen.

PayPal führt bei verschiedenen Diensten wie Zahlung per Lastschrift eine Bonitätsauskunft durch, um die Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit des Kunden sicherzustellen. Dies entspricht dem berechtigten Interesse PayPals (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und dient der Vertragsdurchführung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Dafür werden die Kundendaten (Name, Adresse und Geburtsdatum, Bankkontodetails) an Auskunfteien weitergegeben. Der VRM hat auf diesen Prozess keinen Einfluss und erhält lediglich das Ergebnis, ob die Zahlung durchgeführt oder abgelehnt wurde oder eine Überprüfung aussteht.

Weitere Informationen zu Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeiten gegenüber PayPal finden Sie unter: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full

Die Kundendaten werden bis zum Abschluss der Zahlungsabwicklung von PayPal gespeichert. Dazu zählt auch der Zeitraum der für die Bearbeitung von Rückerstattungen, Forderungsmanagement und Betrugsprävention erforderlich ist.

§ 10 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung

(1) Der VRM haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des VRM zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der VRM nur bei einer Verletzung einer seiner wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung des VRM auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des VRM. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

(2) Der VRM weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des mit Erwerb des VRM-OnlineTickets geschlossenen Beförderungsvertrages das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist. Dem entsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des VRM wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Kunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Kunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.

(3) Der VRM übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des VRM-OnlineTicket-Systems. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Ticketerwerbs führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des VRM-OnlineTicket-Systems entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.

(4) Transaktionen, die durch auf Seiten des Kunden fehlerhaft installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf der Serverseite vollständig und erfolgreich abgelaufen ist. Ebenso übernimmt der VRM für den fehlerhaften, unvollständigen oder nicht erfolgten Ausdruck des VRM-OnlineTickets keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich des VRM liegt.

(5) Der VRM übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Herunterladen der Drucksoftware ausgelöst werden könnten, sofern die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ihrer Mitarbeiter verursacht wurden.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Nutzungsverhältnis über die Nutzung von VRM-OnlineTickets besteht im Falle der Registrierung des Kunden im Webportal und läuft auf unbestimmte Zeit (Dauernutzungsverhältnis).

(2) Die Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen. Der VRM wird den VRM-OnlineTicket-Zugang des Kunden unverzüglich nach Zugang der Kündigungserklärung sperren und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge löschen. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Bereits entstandene Ansprüche der Vertragspartner werden von der Vertragsbeendigung nicht berührt.

§ 12 Datenverarbeitung und -schutz

Der VRM erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden sowie Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit der kundenseitigen Nutzung des VRM-OnlineTicket-Systems. Der VRM verarbeitet die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten und zu Ihren Rechten im Datenschutz sind hier erhältlich: https://www.vrminfo.de/footernavigation/datenschutz/.

§ 13 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel

(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser AGB dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sind dem Kunden in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge ist der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.