Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket
Das Deutschland-Ticket (in folgendem D-Ticket) wird mit seinen jeweils aktuellen Tarifbestimmungen im VRM anerkannt. Es gelten die jeweils aktuellen Tarifbestimmungen, die unter https://infoportal.mobil.nrw/koordinierungsrat.html eingesehen werden können.
Des Weiteren gelten die Nutzungsbestimmungen der VRM-App.
D-Ticket
Über die VRM-App können Kunden unter dem Menüpunkt „Deutschland-Ticket“ ein D-Ticket als Handyticket erwerben.
D-Ticket als Jobticket
Das Deutschlandticket wird auch als rabattiertes Jobticket angeboten.
Dieses Jobticket kann von Mitarbeitenden genutzt werden, deren Arbeitgeber mit einem teilnehmenden Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat. Arbeitgeber im Sinne dieser Bestimmung können Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und sonstige Institutionen sein.
Der Fahrpreis für das Deutschlandticket als Jobticket ist der Fahrpreis Deutschlandtickets abzüglich 5% Rabatt. Voraussetzung für den Rabatt ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket leistet, der mindestens 25% des Fahrpreises beträgt.
Über die VRM-App können Mitarbeitende unter dem Menüpunkt „Deutschland-Ticket Job“ den Arbeitgeber auswählen und unter Angabe eines Berechtigungscodes ein D-Ticket als Handyticket erwerben.
Deutschlandsemesterticket
Über die VRM-App können Studierende der Universität Koblenz, WHU - Otto Beisheim School of Management am Campus Vallendar und Hochschule für Gesellschaftsgestaltung in Koblenz unter dem Menüpunkt „Deutschlandsemesterticket“ ihr D-Ticket mit einem Berechtigungscode abrufen. Das „Deutschlandsemesterticket“ ist nur in Verbindung mit einem Studierendenausweis gültig, dieser muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden und ist auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen.
Fahrgastrechte
Für Fahrten im Eisenbahnverkehr gelten die Fahrgastrechte gem. Teil A Nr. 8 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs sowie Teil C Nr. 8 der Tarifbedingungen für Zeitkarten im Deutschlandtarif in ihrer jeweils genehmigten und veröffentlichten Fassung, abrufbar im Internet unter www.deutschlandtarif-verbund.de.
Darüber hinaus gelten innerhalb des VRM folgende Bestimmungen:
Aufgrund der bundesweiten Gültigkeit des D-Tickets und der damit einhergehenden Ortsungebundenheit der Nutzung wird eine – auch teilweise - Erstattung bei streikbedingten Ausfällen durch den Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) nicht vorgenommen.
Für die Überprüfung der Gültigkeit des D-Tickets muss selbstständig beim Einstieg in den Bus das dafür vorgesehene Kontrollgerät verwendet werden. Das Ergebnis der Ticketprüfung wird direkt optisch und akustisch angezeigt.
Tarifbestimmungen für VRM-Handytickets
Für den Erwerb und die Nutzung von VRM-Handytickets sowie für die Beförderung mit dem ausgewählten Beförderungsunternehmen gelten ergänzend die geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel
Diese sind abrufbar unter:
https://www.vrminfo.de/fahrkarten/tarif/tarifbestimmungen-und-befoerderungsbedingungen/
Nutzungsbestimmungen für den Verkauf des Deutschland-Tickets sowie von VRM-HandyTickets
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (im Folgenden "VRM") und dem Kunden aus dem Ticketverkauf über Mobiltelefone (D-Tickets/VRM-HandyTickets). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Nutzungsbestimmungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Soweit es in den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRM.
(4) D-Tickets/VRM-HandyTickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von D-Tickets/VRM-HandyTickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen Umtausch von D-Tickets/VRM-HandyTickets.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der VRM stellt dem Kunden eine Software zum Kauf von D-Tickets/VRM-HandyTickets zur Verfügung, welche der Kunde auf seinem Mobiltelefon installieren kann. Technische Voraussetzung für die Installation auf dem Mobiltelefon ist die Internetfähigkeit des Endgerätes. Eine Nutzung der VRM-D-Ticket/HandyTicket-Software auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops und Tablet-PC ist nicht möglich. Für Mobiltelefone auf iOS- und Android-Basis ist die Software in den jeweiligen Stores als „App“ kostenlos erhältlich.
(2) Die VRM-D-Ticket/HandyTicket-Software ermöglicht es dem Kunden nach erfolgter Installation, bargeldlos elektronische Tickets des VRM sowie D-Tickets über sein Mobiltelefon zu erwerben. Dieses wird auf das Mobiltelefon des Kunden gesendet. Die angebotenen Ticketarten, deren Gültigkeitsbereich und die Informationen darüber werden vom VRM festgelegt.
(3) Dabei übernimmt der VRM die gesamte Serviceabwicklung bezüglich des D-Tickets/VRM-HandyTickets gegenüber dem Kunden, wobei der VRM sich dabei weiterer Dienstleister bedienen kann.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages, Widerruf
Ein Vertrag zwischen dem VRM und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der VRM das Vertragsangebot des Kunden nach Eingabe der geforderten Kundendaten in der VRM-App durch Versendung einer E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse annimmt. Im Einzelfall behält sich der VRM vor, das Vertragsangebot des Kunden abzulehnen. Der Kunde ist verpflichtet, die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell zu halten und zu nutzen (keine „Einmal-Adresse“).
Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Erwerbs eines D-Tickts beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so benötigt für den Kauf die Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten. Die/der Erziehungsberechtigte erhält per E-Mail einen Zahlungslink und muss dort seine Zahlungsdaten eingeben. Erst nach Eingabe der Daten kann der Kauf abgeschlossen werden.
Beim Kauf von VRM-HandyTickets geht der VRM davon aus, dass die entstehenden Kosten durch die Nutzung aus den Mitteln bestritten werden, die dem beschränkt Geschäftsfähigen gem. § 110 BGB zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung, d.h. die Registrierung für das D-Ticket- oder VRM-HandyTicket-Verfahren, kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei nur auf die Vertragserklärung (Registrierung für das D-Ticket- oder VRM-HandyTicket-Verfahren). Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Erklärung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Verpflichtung gemäß § 312e Absatz 1, Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an folgende Adresse:
Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH
Schloßstr. 18-20
56068 Koblenz
E-Mail: handyticket(at)vrminfo.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen (D-Tickets/VRM-HandyTickets) zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Das kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung bzw. mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.
§ 4 Software-Nutzung für D-Ticket und VRM-HandyTicket
(1) Mit Akzeptanz dieser Nutzungsbestimmungen gewährt der VRM seinen Kunden ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung der VRM-App zu den vorbenannt beschriebenen Zwecken. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Kunden verboten. Insoweit ist es dem Kunden auch nicht gestattet, dass ihm an der VRM-App eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, es zu unterlassen, den Quellcode der VRM-D-Ticket/HandyTicket-Software zu ermitteln.
(3) Der VRM übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der VRM-D-Ticket/HandyTicket-Software. Bezüglich der Haftung gelten die Regelungen gemäß § 10 (Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung).
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Installation der VRM-D-Ticket/HandyTicket-Software sowie für die Anforderung, den Empfang und den Nachweis von Tickets sicherzustellen. Darunter fällt auch die Sorge für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons während der Fahrt, insbesondere durch eine ausreichende Stromversorgung (Akku).
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der seitens vom VRM angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich im Kundenkonto der App zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Zahlungsdaten des Kunden sowie auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer.
(4) Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist der VRM berechtigt, dem Kunden den ihm dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Der VRM ist weiterhin berechtigt, den Kunden für die Nutzung des D-Tickets/des VRM-HandyTickets zu sperren.
(5) D-Tickets/VRM-HandyTickets sind dem Mobiltelefon, mit dem sie gekauft wurden, zugeordnet. Führt der Kunde auf seinem Mobiltelefon eine Neuinstallation der VRM-App aus oder wechselt der Kunde während der Gültigkeit einer registrierten Zeitkarte sein Mobiltelefon (neues Mobiltelefon), so muss der Kunde zunächst die VRM-App auf dem neuen Mobiltelefon herunterladen und sich mit seinem Kundenkonto anmelden. Die Tickets befinden sich dann automatisch auf seinem neuen Mobiltelefon.
(6) Das Passwort des Kunden, welches er bei der Registrierung selbst anlegt, darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollte seitens des Kunden Anlass zur Vermutung bestehen, dass Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort durch den Kunden unverzüglich zu ändern oder der Account zu deaktivieren.
§ 6 Elektronisches Ticket
(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die VRM-D-Ticket/HandyTicket-Software nur zur Erzeugung von elektronischen Tickets auf einem Mobiltelefon genutzt werden darf und Tickets auf anderen Speichermedien (z.B. Notebooks) oder in Form eines entsprechenden Ausdruckes nicht als gültiger Fahrausweis akzeptiert werden.
(2) Das elektronische Ticket wird in der Regel unverzüglich nach der Anforderung des Kunden - sofern das Ticket mittels des vom Kunden in der App hinterlegten Zahlungsmittels bezahlt werden kann - auf das Mobiltelefon des Kunden versendet. Geschuldet ist hierbei nur die Absendung des das elektronische Ticket betreffenden Datensatzes an die Empfangsadresse des Kunden. Der VRM weist darauf hin, dass die Übertragung des Tickets durch den Mobilfunknetzbetreiber des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Aus diesem Grunde übernimmt der VRM keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang des elektronischen Tickets.
(3) Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Handyversagens nicht erbringen (z.B. infolge technischer Störungen, eines leeren Akkus etc.), gilt dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRM. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.
(4) Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf des D-Tickets/VRM-HandyTickets bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird das D-Ticket/VRM-HandyTicket erst im Verkehrsmittel über die VRM-D-Ticket/HandyTicket-Software angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist.
Einwendungen hiergegen sind ausschließlich an den VRM zu richten:
Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH
Schloßstr. 18-20
56068 Koblenz
E-Mail: handyticket(at)vrminfo.de
(5) Es ist nur ein gültiges D-Ticket je Mobiltelefon zulässig. Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber dem Kontrolleur das gültige D-Ticket zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Nutzer des D-Tickets. VRM-HandyTickets kann der Kunden hingegen auch für Mitreisende auf seinem Mobiltelefon erwerben.
(6) Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des auf dem Mobiltelefon angezeigten elektronischen Tickets vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird. Jedes Ticket muss zu Kontrollzwecken im Display des Mobiltelefons vollständig angezeigt werden können. Soweit das Ticket nur durch Scrollen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Funktion (Scrollen) auf dem Mobiltelefon des Kunden auszuführen. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des Tickets zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.
(6) Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlustes sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 7 Kosten und Abrechnung
(1) Die VRM-D-Ticket/HandyTicket-Software wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten können dem Kunden jedoch durch Verbindungsentgelte mit seinem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber oder Internetanbieter für die Zeit des Downloads entstehen. Die Kosten richten sich dementsprechend nach den jeweils gültigen Preislisten des entsprechenden Anbieters. Diese sind dem VRM nicht bekannt und von diesem auch nicht zu vertreten. Beim Kauf eines D-Tickets/VRM-Handytickets entstehende Verbindungsentgelte sind ebenfalls vom Kunden zu tragen, dem VRM nicht bekannt und von diesem auch nicht zu vertreten. Aus dem Beförderungsvertrag zu entrichtende Entgelte für über die VRM-D-Ticket/HandyTicket-Software bezogene D-Tickets/VRM-Handytickets richten sich nach den jeweils aktuellen Fahrpreisen. Der Fahrpreis wird dem Kunden vor Anforderung des D-Tickets/VRM-Handytickets mitgeteilt.
(2) Der Kunde kann zur Bezahlung des von ihm angeforderten D-Tickets/VRM-Handytickets zwischen den seinerseits ausgewählten Bezahlverfahren wählen.
(3) Der Kunde autorisiert den VRM, jegliche mit seinem Konto verbundene Zahlungsart zu belasten, falls die primäre Zahlungsart abgelehnt wird oder nicht länger zur Bezahlung des Ticketpreises zur Verfügung steht. Für offene Beträge bleibt der Kunde verantwortlich. Sollte eine Zahlung nicht erfolgreich abgewickelt werden können, weil die jeweilige Zahlungsart abgelaufen ist, nicht ausreichend Guthaben aufweist oder aus einem anderen Grund scheitert, kann der Zugang zum D-Ticket/VRM-Handyticket so lange gesperrt werden, bis eine gültige Zahlungsart erfolgreich belastet wurde. Bei gewissen Zahlungsarten kann der Aussteller der Zahlungsart eine bestimmte Gebühr, wie zum Beispiel eine Auslandstransaktionsgebühr oder andere Gebühren für die Zahlungsabwicklung, verlangen. Die vor Ort anfallenden Steuern können je nach Zahlungsart variieren.
§ 8 Missbrauch, Sperrung
(1) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines VRM-D-Ticket/HandyTicket-Zugangs fest, ist er verpflichtet, seinen VRM-D-Ticket/HandyTicket-Zugang durch den VRM sperren zu lassen. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobiltelefons bzw. der entsprechenden SIM-Karte. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den VRM-D-Ticket/HandyTicket-Zugang des Kunden erfolgten, als von diesem veranlasst.
(2) Im Falle einer erfolglosen Belastung des Kundenkontos wird der Zugang zum VRM-D-Ticket/HandyTicket-System gesperrt.
(3) Weitere Gründe zur Sperrung des VRM-HandyTicket-Zugangs eines Kunden können sich aus den übrigen Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbestimmungen ergeben.
§ 9 Zahlungsweisen und Abrechnung
(1) Der VRM bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in der VRM-App des IT-Dienstleisters XIMEDES B.V., Lichtfabriekplein 1, 2031 TE Haarlem, Niederlande sowie für die Verwaltung der Abonnements sowie für die Verwaltung der Abonnements des Dienstleisters Twikey N.V., Kortrijksesteenweg 1110, bus 202, 9051 Sint-Denijs-Westrem, Belgien. Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.
(2) Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in der App registrieren:
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschtes Bezahlverfahren
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in der App entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist der VRM berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
(4) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen der Absätze 5 - 8.
(5) Zahlarten und Abrechnung:
Der Kunde kann für Bestellungen in der VRM-App zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard)
- Zahlung per PayPal
- Zahlung per Apple Pay
- Zahlung per Google Pay
- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren (bei Abschluss vor dem 10.11.2023)
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
(6) Zahlung per Kreditkarte: Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
• Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard)
• Nummer der Kreditkarte
• Ablaufdatum der Kreditkarte
• CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server des Zahlungsdienstleisters Buckaroo, Zonnebaan 9, NL-3542 EA Utrecht, Niederlande zur Abrechnung übertragen.
Die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten werden auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers überprüft. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters, zu dem in der erfolgenden Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Der VRM ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.
(7) Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal (PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg) geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt, und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPals erfolgreich durchgeführt wurde.
Die Abwicklung des Zahlungsvorgang über den Zahlungsdienstleister PayPal entspricht dem berechtigten Interesse des VRM, eine effiziente und sichere Zahlungsmethode anzubieten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). In dem Zusammenhang gibt der VRM folgende Daten an PayPal weiter, soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO):
• Vorname
• Nachname
• Adresse
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer
Die Verarbeitung der in diesem Absatz angegebenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden kann eine Zahlung über PayPal nicht durchgeführt werden. Es besteht für die Möglichkeit, eine andere Zahlungsmethode zu wählen.
PayPal führt bei verschiedenen Diensten wie Zahlung per Lastschrift eine Bonitätsauskunft durch, um die Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit des Kunden sicherzustellen. Dies entspricht dem berechtigten Interesse PayPals (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und dient der Vertragsdurchführung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Dafür werden die Kundendaten (Name, Adresse und Geburtsdatum, Bankkontodetails) an Auskunfteien weitergegeben. Der VRM hat auf diesen Prozess keinen Einfluss und erhält lediglich das Ergebnis, ob die Zahlung durchgeführt oder abgelehnt wurde oder eine Überprüfung aussteht.
Weitere Informationen zu Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeiten gegenüber PayPal finden Sie unter: www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full
Die Kundendaten werden bis zum Abschluss der Zahlungsabwicklung von PayPal gespeichert. Dazu zählt auch der Zeitraum der für die Bearbeitung von Rückerstattungen, Forderungsmanagement und Betrugsprävention erforderlich ist.
(8) Zahlung per Apple Pay
Für die Bezahlung mittels Apple Pay, ist es erforderlich, dass in der Apple Wallet eine Kreditkarte hinterlegt ist. Um mittels Apple Pay zu bezahlen, wählt der Kunde in der App Apple Pay als Zahlart aus. Im Übrigen gelten die Bedingungen für Kreditkartenzahlungen entsprechend.
(9) Zahlung per Google Pay
Für die Bezahlung mittels Google Pay, ist es erforderlich, dass in der Google Wallet eine Kreditkarte hinterlegt ist. Um mittels Google Pay zu bezahlen, wählt der Kunde in der App Google Pay als Zahlart aus. Im Übrigen gelten die Bedingungen für Kreditkartenzahlungen entsprechend.
(10) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren (bei Vertragsabschluss vor dem 10.11.2023):
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch den VRM. Die Belastung des Kontos ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den VRM, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen.
Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular der VRM-D-Ticket-App einzutragen.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können.
Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
Der VRM wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).
§ 10 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung
(1) Der VRM haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des VRM zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der VRM nur bei einer Verletzung einer seiner wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung des VRM auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des VRM. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
(2) Der VRM weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des mit Erwerb des D-Tickets/VRM-HandyTickets geschlossenen Beförderungsvertrages das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist. Dem entsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des VRM wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Kunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Kunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.
(3) Der VRM übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des VRM-D-Tickets/HandyTicket-Systems. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Ticketerwerbs führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des VRM-D-Tickets/HandyTicket-Systems entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.
(4) Ebenso übernimmt der VRM für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Übermittlung des D-Tickets/VRM-HandyTickets keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich des VRM liegt.
§ 11 Kündigung
(1) Die Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Kunde die auf seinem Mobiltelefon gespeicherte Software "VRM-D-Ticket/HandyTicket" unverzüglich zu löschen. Der VRM wird den D-Ticket/VRM-HandyTicket-Zugang des Kunden unverzüglich nach Zugang der Kündigungserklärung sperren und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge löschen. Die Mobilfunknummer des Kunden wird 6 Monate lang seitens des VRM gespeichert.
(2) Der VRM ist berechtigt, Kundenkonten, über die seit 24 Monaten kein Ticketvertrieb stattgefunden hat, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden nach erfolgter Kündigung zu löschen.
§ 12 Datenverarbeitung und -schutz
Der VRM erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden sowie Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit der kundenseitigen Nutzung des VRM-D-Ticket/HandyTicket-Systems. Der VRM verarbeitet die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Hinweise zum Schutz Ihrer Daten und zu Ihren Rechten im Datenschutz ist hier erhältlich: https://www.vrminfo.de/datenschutz/
§ 13 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel
(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser Nutzungsbestimmungen dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Nutzungsbestimmungen sind dem Kunden in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge ist der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Nutzungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.