Einzelfahrschein
Ermäßigter
Einzelfahrschein
Einzelfahrschein
BahnCard
VRM-MobilCard
Gruppenfahrschein
Fahrradkarte
Einzelfahrschein Chip-Karte
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Einzelfahrscheine im VRM – ein vielfältiges
und attraktives Fahrscheinangebot für alle, die gelegentlich
mit Bahn und Bus unterwegs sind, aber dennoch gut und preiswert
fahren wollen! |
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| Einzelfahrschein |
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Der Einzelfahrschein ist für eine Fahrt gültig. Innerhalb des Geltungsbereichs ist Umsteigen erlaubt. Umweg-, Rund- oder Rückfahrten sind nicht gestattet.
| Ab der Ausgabe gelten Einzelfahrscheine: |
in den Preisstufen 1 und 2
in den Preisstufen 3 bis 6
in den Preisstufen 7 bis 11 |
1 Stunde,
2 Stunden,
5 Stunden. |
Innerhalb dieser Zeit darf die Fahrt selbstverständlich unterbrochen werden. Eine Ausweitung der zeitlichen Begrenzung erfolgt, wenn die Fahrtzeit auf direktem Weg ohne Fahrtunterbrechung mehr als eine bzw. zwei oder fünf Stunden beträgt.
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| Ermäßigter
Einzelfahrschein |
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Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre gibt es den ermäßigten Einzelfahrschein, den Sie auch zusätzlich lösen müssen, wenn Ihr Hund Sie begleiten soll.
Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos, wenn Sie von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Aufsichtspersonen sind ausschließlich
Personen, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Fahrausweises sind. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 3 Kinder unter
6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. |
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| Einzelfahrschein BahnCard |
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| Sie sparen durchschnittlich 25 %, wenn Sie im Besitz einer gültigen BahnCard (BahnCard 25, BahnCard 50) sind. Dann können Sie den Einzelfahrschein nämlich mit BahnCard-Ermäßigung lösen. |
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| VRM-Mobil-Card |
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| Gruppenfahrschein |
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| Gruppen (ab 10 Personen) können mit dem Gruppenfahrschein pro Person zum Preis des ermäßigten Einzelfahrscheins fahren. Für zwei Kinder (6–14 Jahre); ein Kind und einen Hund oder zwei Hunde wird nur der Preis für eine Person gezahlt. Wichtig: Die Voranmeldung der Gruppe bei den Verkehrsunternehmen ist erforderlich! |
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| Fahrradkarte |
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| Einzelfahrschein Chip-Karte |
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| Einzelne Verkehrsunternehmen bieten den Einzelfahrschein Chip-Karte an. In den entsprechenden Preisstufen (1–5) ermäßigt er den Fahrpreis im Vergleich zum Einzelfahrschein um 20 %. Sie erhalten den Einzelfahrschein Chip-Karte gegen eine Pfandgebühr von 2,50 Euro und einer Mindestaufbuchung von 5 Euro bei folgenden Verkehrsunternehmen: KVS auf folgenden Linien (1–20, 570, 571, 573 nur in den Stadtgebieten Koblenz und Lahnstein) und KVG (nur im Stadtgebiet Koblenz) sowie bei der SWBV (nur im Stadtgebiet Neuwied). Dort oder im Fahrzeug kann die Chip-Karte mit einem Betrag zwischen 5 und 50 Euro (in 5erSchritten) aufgeladen werden. |
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| Die Preistabelle
Einzelfahrscheine können Sie sich im Format PDF gleich
hier herunterladen. |
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