Die Fahrradmitnahme ist wie folgt geregelt:
Bitte beachten:
Die Mitnahme richtet sich nach den vorhandenen Platzkapazitäten und liegt im Ermessen des Fahr- und Begleitpersonals. Ein genereller Anspruch auf die Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.
Auf einzelnen Buslinien mit speziellem Angebot für die Fahrradmitnahme gelten besondere Bedingungen und Tarife.