
Wer wir sind und was wir tun
VRM – der sympathische Mobilmacher in der Region.
Tarifauskunft
Über uns – die VRM-GmbH
Die VRM-GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschafter sind die Gebietskörperschaften des ehemaligen Regierungsbezirkes Koblenz, ohne die Kreise Birkenfeld und Bad Kreuznach, die wegen ihrer geographischen Lage in den RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) integriert wurden. Die Gebietskörperschaften sind Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr, d.h. per Gesetz zuständig für die Ausgestaltung der Verkehrsbedienung in den jeweiligen Gebieten.
VRM-Gesellschafter: Kreise und Städte
Kreis Ahrweiler
www.kreis-ahrweiler.de
Kreis Altenkirchen
www.kreis-altenkirchen.de
Kreis Cochem-Zell
www.cochem-zell.de
Kreis Mayen-Koblenz
www.kvmyk.de
Kreis Neuwied
www.kreis-neuwied.de
Rhein-Hunsrück-Kreis
www.kreis-sim.de
Rhein-Lahn-Kreis
www.rhein-lahn-info.de
Stadt Koblenz
www.koblenz.de
Westerwaldkreis
www.westerwald-kreis.de
Informationen rund um den VRM
Daten zum Verkehrsgebiet
Die folgenden Daten zum Verkehrsgebiet des Verkehrsverbundes Rhein Mosel umfassen alle Gesellschafter des Verkehrsgebiets.
- gegründet am 1. Januar 1996
- Verkehrsgebiet: 6.400 Quadratkilometer
- Einwohner: ca. 1,3 Mio.
- Streckennetz:
- Bus: ca. 12.000 km
- Bahn: 517 km
- Bahnhöfe/Haltestellen
- Bus: ca. 4.100
- Bahn: 143
- Umsatz ca. 89 Mio. Euro
- Verkehrsunternehmen: ca. 47 Konzessionäre
(Stand 1/2017)
Verbundorganisation im Verkehrsverbund Rhein-Mosel
Die Verkehrsleistungen werden weiterhin von unseren Verbundpartnern, den Verkehrsunternehmen, erbracht.
Das Land Rheinland-Pfalz bringt sich ebenfalls in die Verbundarbeit ein, da ein öffentliches Interesse an der Verbesserung des ÖPNV-Angebotes besteht. Die Verbundorganisation im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel können Sie folgender Darstellung entnehmen, die hier zum Download als PDF angeboten wird.

Gesamtbericht nach EU-VO 1370
Am 03.12.2009 trat die „Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße“ in Kraft.
Diese Verordnung sieht in Artikel 7 Absatz 1 eine Berichtspflicht vor: "Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich."
Die VRM GmbH übernimmt im Auftrag der acht Aufgabenträger (die gleichzeitig Gesellschafter der VRM GmbH sind) jeweils die Veröffentlichung dieses Gesamtberichtes für die Verkehrsleistungen im VRM, die in den Zuständigkeitsbereich dieser kommunalen Gebietskörperschaften fallen.