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Eine Verbindung fürs Leben. Verkehrsverbund Rhein-Mosel.

VRM-Frage des Monats

Welche beiden Burgen werden durch den Burgenbus erreichbar?

 

 

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(0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Min.)

Fragen & Antworten

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten aus verschiedenen Themenbereichen.

Sie fragen - wir antworten

Die am häufigsten gestellten Fragen („Frequently asked questions“ – FAQ) an den VRM.

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Ich habe etwas in Bus verloren. An wen kann ich mich wenden?

Fundsachen werden von den jeweiligen Verkehrsunternehmen verwaltet. Bitte wenden Sie sich bei Verlust eines Gegenstandes an das zuständige Verkehrsunternehmen der betreffenden Linie. Alle Verkehrsunternehmen im VRM finden Sie auf unsere Homepage unter Kundencenter

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Gibt es Semestertickets im VRM? Wenn ja, wo sind diese gültig?

Ja, die Universität und die Fachhochschule Koblenz bieten ein Semesterticket an, welches auf den Linien der KEVAG, RMV und KVG im Stadtgebiet Koblenz gültig ist.

 

Auch der Fachhochschulstandort Remagen bietet ein Semesterticket an, welches im VRM auf den nachfolgenden Linien gilt:

  • Schienenstrecken: Linke Rheinstrecke Nord Koblenz - Köln, Rechte Rheinstrecke Nord ab Linz in Richtung Bonn/Köln, Ahrtalbahn Remagen - Ahrbrück
  • Buslinien: 803, 804 sowie 840 bis 854 der SWB-V; Linie 565 der Firma Martin Becker
  • Fährverbindung: Linz-Kripp
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Wer ist alles dazu berechtigt Schülerzeitkarten zu nutzen?

Schüler, Studenten, Personen, die private oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses besuchen, Auszubildende, Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen, Praktikanten und Volontäre sowie Beamtenanwärter und Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten (Bundesfreiwilligendienst) sind dazu berechtigt, Schülerzeitkarten zu nutzen. Das Schüler-Plus-Ticket kann nur bis zum 27. Lebensjahr erworben werden.

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Ich möchte ein Fahrrad mitnehmen. Geht das im Verkehrsverbund?

Grundsätzlich ja. Jedoch ist die Mitnahme von Fahrrädern in den Verkehrsmitteln abhängig vom Platz in den Fahrzeugen. Dieser Service ist sogar meist kostenlos. Und zwar von Montag bis Freitag nach 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztätig. Fahren Sie vor 9 Uhr mit der Bahn, so benötigen Sie für das Rad einen ermäßigten Einzelfahrschein der Preisstufe 4. Eine Fahrradmitnahme im Bus ist vor 9 Uhr leider nicht möglich.

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Wo und für was kann ich meine VRM-MobilCard nutzen?

Die VRM-MobilCard wird in allen Preisstufen anerkannt, ist im VRM-Gesamtnetz gültig und berechtigt zum Kauf von rabattierten Einzelfahrscheinen. (Siehe Tarifwabenplan)

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Wie weit kann ich den VRM-Tarif nutzen wenn ich in Richtung Köln / Bonn fahren möchte?

Auf der linken Rheinseite können Sie unseren Tarif bis zu dem Schienenhaltepunkt Rolandseck nutzen und auf der rechten Rheinseite ist unser Tarif bis zu dem Schienenhaltepunkt Unkel nutzbar.

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Man hat mir ein Abonnement vorgeschlagen. Welche Vorteile habe ich denn nun genau?

Eine Monatskarte bzw. 9-Uhr-Monatskarte im Abo ist im Vergleich zur normalen Monatskarte bzw. 9-Uhr-Monatskarte noch mal deutlich günstiger. Zudem können Sie kostenlos einen Erwachsenen, drei Kinder (von 6 bis 14 Jahren) und einen Hund mitnehmen. Diese Mitnahmeregelung gilt wochentags ab 19 Uhr und ganztägig an Wochenenden und Feiertagen. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind Sie mit den Abo-Karten sogar verbundweit mobil.

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Kann ich meine (9-Uhr-) Monatskarte im Abo wirklich verbundweit nutzen?

Ja, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz kann die (9-Uhr-) Monatskarte im Abo verbundweit genutzt werden.

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Wo erhalte ich als schwerbehinderter Mensch meine Wertmarke?

Die Wertmarke wird, wie auch der Schwerbehindertenausweis, vom Amt für soziale Angelegenheiten ausgestellt. Diese kostet 60 Euro für ein Jahr und 30 Euro für ein halbes Jahr.

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Ich nehme oft meinen Hund mit in die Stadt. Braucht er im Bus einen Extra-Fahrschein?

Ja, für Hunde ist ein ermäßigter Einzelfahrschein, eine Tageskarte oder eine Zeitkarte in der entsprechenden Preisstufe zu lösen. Mit der (9-Uhr-) Monatskarte im Abo kann wochentags ab 19 Uhr, am Wochenende und Feiertagen ganztägig ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Blindenhunde sowie Hunde in geeigneten Tragebehältnissen dürfen kostenlos fahren.

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Mein Sohn ist gerade 15 geworden. Kann er noch ermäßigt fahren?

Für Einzelfahrscheine gilt die Ermäßigung nur bis zum 15. Geburtstag. Jugendliche ab 15 Jahre, die in der Ausbildung sind (Schüler, Azubis, Studenten), können ermäßigte Schülertickerts nutzen. Die Ermäßigungsberechtigung ist mit dem Berechtigungsausweis während der Fahrt nachzuweisen.

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Bis zu welchem Alter fahren Kinder umsonst?

Kinder unter 6 Jahren fahren zum Nulltarif. Sie müssen von einer Person, welche mindestens das 6. Lebensjahr vollendet hat, begleitet werden. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Für Kinder zwischen 6 und einschließlich 14 Jahren gilt der ermäßigte Einzelfahrschein.

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